Referenzen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Flyer24.com GmbH

 

Präambel:

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Agentur P+M, Nibelungenstraße 14, 90461 Nürnberg. Mit der Entgegennahme der Leistung oder Lieferung werden diese von unserem Kunden ausnahmslos anerkannt. Nebenabreden, Er- gänzungen oder Abweichungen des Bestellers sind rechtsunwirksam, sofern sie nicht ausdrück- lich vorher von der Agentur P+M schriftlich bestätigt wurden.

Lieferungen und Leistungen:

Die mündlichen und schriftlichen Angebote der Agentur P+M sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. mit der Annahme der Lei- stung durch den Kunden zustande. Sollte Agentur P+M in Liefer/Leistungsverzug kommen, so muß der Kunde der Agentur P+M eine schriftlich fixierte Nachfrist von 2 + 2 Wochen setzen. Im Falle, daß die Agentur P+M den Vertrag innerhalb dieser Frist nicht erfüllen kann, darf der Kunde sofort vom Vertrag zurücktreten. Liefer/Leistungsverzug tritt nicht ein im Falle von höherer Gewalt sowie auf- grund von Ereignissen, die Agentur P+M die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen: Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsauflösungen, gegen geltendes Recht/Verordnungen verstoßende Forderungen des Kunden, etc. In diesen Fällen kann der Kunde/Käufer keinerlei Verzugs- schaden oder Schadensersatz wegen insbesondere Nichterfüllung des Vertrages geltend machen.

Flyer 24 Flyerdisplaysysteme:

Der Kunde bekommt nach erfolgter Verteilung die kompletten Listen der Flyer 24 Ständersysteme ausgehändigt. Bei Weitergabe dieser Listen an Dritte, durch den Kunden und ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Agentur P+M, gilt eine Vertragsstrafe von Eur 50.000 als vereinbart. Sollte der Agentur P+M durch die evtl. Weitergabe dieser Listen ein Schaden entstehen, so erklärt sich der Kunde hier bereit, den Gesamtschaden selbst zu tragen. Andere Standortlisten werden von der Agentur P+M nicht herausgegeben.

Freie Verteilungen / Freier Plakataushang:

Wir empfehlen grundsätzlich die Verteilung / Plakatierung durch eines unser fest installierten Systeme, da wir nur innerhalb unserer Systeme für den Zeitraum und die Menge des verteilten Materials garantieren können. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeiten einer IVW Prüfung für die freien Verteilungen. Auch dafür können wir die Menge dann garantieren. Für rein freie Verteilungen können wir keine Garantie über verteilte Mengen und den Zeitraum übernehmen, da wir hier außerhalb unserer Verteilsysteme agieren und keinen Einfluss auf das Verteilumfeld haben. Der Besteller reiner freien Verteilung/ Plakatierung erkennt hiermit unter Anerkennung jeglicher Rechtspflicht die Bedingungen der freien Verteilung / Plakatierung an. Schadensersatz ist somit ausgeschlossen. Für die Dokumentation der freien Verteilung / Plakatierung liefert die Agentur P+M jedoch dem Besteller entweder Verteilnachweise über Stempellisten oder digitales Bildmaterial im Auszug.

Zahlungsbedingungen:

Die Rechnungen der Agentur P+M sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, Scheck, Bankeinzug oder Rechnung 14 Tage nach Eingang zahlbar. Nach Überschreiten dieser Frist gelten unsere Rechnungen als im Verzug, und es bedarf keinerlei Mahnung unsererseits mehr, um das gerichtliche Mahnverfahren einleiten zu können. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich von uns auf die älteste Schuld des jeweiligen Kunden angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Bestellers/Käufers/Kunden. Bei Bankeinzug gewähren wir unserem Kunden 3 % vom Nettobestell/Auftragswert. Skonti, Boni, Rabatte müssen gesondert für jeden einzelnen Auftrag/Bestellung/Leistung ausgehandelt werden und bedürfen der Schriftform.

Anwendbares Recht:

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitig- keiten ist Nürnberg. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirk- sam sein, so bleibt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur P+M in seinen übrigen Teilen be- stehen, und an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene, welche der Intention/Absicht dieser Bestim- mung am nächsten kommt.